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Teilnahmebedingungen

Anmeldeverfahren

  1. Anmeldeadresse
  2. Teilnahmevoraussetzungen
  3. Teilnehmerbeitrag
  4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
  5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
  6. Lehrgangsänderungen


Organisatorische Hinweise

  1. Lehrgangsbeginn/Veranstaltungsort
  2. Unterbringung/Verpflegung
  3. Teilnahme und Lizenzierung
  4. Fahrtkostenzuschuss
  5. Fotofreigabe

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung oder schriftlich mittels Offline - Anmeldeformular möglich.

Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren oder auf dem Offline- Anmeldeformular wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

Das Offline - Anmeldeformular liegt im entsprechenden ausgeschriebenen Lehrgang zum Download bereit.

Das vollständig ausgefüllte Formular ist unter den angegebenen Adressen per Fax, Post oder E-Mail an die Ortsgruppe zu senden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt sind! Bitte auch die Gliederung und den Landesverband mit angeben.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

1. Anmeldeadresse

DLRG OG Unterlüß e.V.

Torsten Hennecke
Forststr. 20
29345 Unterlüß


E-Mail: ausbildung@unterluess.dlrg.de

Jede Anmeldung wird schriftlich beantwortet.

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen unsere Ausbilder gerne zur Verfügung:
per E-Mail: ausbildung@unterluess.dlrg.de.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.

Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraus­setzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

Die nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt gem. Punkt 5 dieser AGB "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraus­setzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder der OG Unterlüß e.V. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmer­gebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG OG Unterlüß e.V Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen, wenn gefordert, nachweisen können und haben ggf. eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

3. Teilnehmerbeitrag

Sie erhalten spätestens nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Sie erteilen der DLRG OG Unterlüß e. V. eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat für die einmalige Zahlung des Teilnehmerbeitrages.
     
  • Sie zahlen nach Erhalt der Lehrgangseinladung den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG OG Unterluess e. V.
    Kreditinstitut: Sparkasse Celle
    BIC/SWIFT: NOLADE21CEL
    IBAN: DE82 2575 0001 0056 6655 57
  • Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag bar, gegen Rechnung, bei Lehrgangsbeginn

Mit der Überweisung sind der/die Namen und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

 

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung zu erfolgen.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

Wenn Sie von der Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten oder wenn Sie die Veranstaltung nicht besuchen, verliert die DLRG OG Unterluess e.V. den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. Stattdessen kann die DLRG OG Unterluess e.V, soweit der Rücktritt bzw. die Nichtteilnahme an der Veranstaltung nicht von ihr zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Teilnahmebeitrag für die bis zum Rücktritt/Nichtteilnahme getroffenen Vorbereitungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.

 

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

 

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn, sowie der Veranstaltungsort ist der jeweiligen Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Sollte es zu Änderungen kommen, wird hierüber vor Lehrgangsbeginn per Email informiert.

2. Unterbringung/Verpflegung

Eine Unterbringung ist nicht möglich. Bei Lehrgängen über mehrere Tage, werden ggf. Unterbringungsvorschläge in der Ausschreibung gemacht. Für die Unterbringung hat der Lehrgangsteilnehmer und/oder Referent selbst zu sorgen. Die Kosten sind selber zu tragen und nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr.

Verpflegung ist nur möglich, wenn in der Ausschreibung mit angegeben.

3. Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenz­verlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Bezirk oder Landesverband, zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Aus­bildung nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

4. Fahrtkostenzuschuss

Es besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

5. Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG OG Unterluess e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG Unterluess e.V. sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

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